Spielplatzwartung
Mit Sicherheit ganz vorn
Mit einem Gelände und Geräten zum Spielen möchtest Du Kindern eine Freude machen und ihnen einen Ort zum Entdecken und Bewegen bieten. Eins möchtest Du aber nicht: Dass Haftungsansprüche auf Dich zukommen. Wir als Spielplatz-Macher wissen das. Deshalb haben wir ein Sicherheitskonzept entwickelt, mit dem die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht (BGB § 823) eingehalten werden kann, sodass Du als Spielplatzbetreiber vor Haftungsansprüchen geschützt bist.
Wir übernehmen die Wartung nach DIN EN 1176 / DIN EN 1177 / DIN 18034 / DIN 79161
ES BEGINNT MIT DER PLANUNG
Ein Spielplatz muss zweierlei bieten:
Einerseits Sicherheit sowohl in physischer als auch in rechtlicher Hinsicht.
Andererseits Spielgeräte, die die kindliche Selbstständigkeit und Freude an der Bewegung fördern.
Wenn wir ein Spielgelände planen, berücksichtigen wir auch die Gegebenheiten des Ortes:
- ・die Ausmaße
- ・den Zugang
- ・die Beschaffenheit des Untergrundes
- ・bereits vorhandenes Mobiliar
- ・mögliche Gefahrenquellen.
Bei der Auswahl und Montage der Geräte folgen wir den vorgegebenen DIN-Richtlinien sowie allen weiteren Sicherheitsbestimmungen.
WAS GESCHIEHT BEI DER SPIELPLATZWARTUNG?
Kinder sind anspruchsvoll. Damit sie einen Spielplatz annehmen, muss er Herausforderungen und kalkulierbare Risiken bieten (etwa beim Klettern, Rutschen oder Balancieren), denn Kinder können bestimmte Gefahren und ihre eigenen Grenzen sehr gut einschätzen.
Zu vermeiden sind jedoch schwer ersichtliche Gefahrenpunkte wie morsche, verschlissene und schlecht konstruierte Spielgeräte oder ein ungeeigneter Untergrund. Um die damit verbundenen Risiken auszuräumen, sind regelmäßige Kontrollen notwendig.
Unsere Mannschaft kennt sich auf dem Gebiet der Spielplatzprüfung bestens aus. Wir erstellen Inspektionspläne, führen die Inspektionen durch und verfassen die erforderlichen Protokolle. Auf Wunsch bekommst Du zusätzlich eine Dokumentation mit Fotos und Checklisten.