13.06.2019
Vor dem Spielen kommt erst einmal die Sicherheit
Vor dem Spielen kommt erst einmal die Sicherheit. Diese wichtige Erkenntnis für den Bau und Betrieb von Spielplätzen hat das Fachmagazin „Camping Wirtschaft Heute“ in einem aktuellen Beitrag thematisiert und dazu auch SSG-Geschäftsführer Marco Spehr befragt:
„Vor dem Spielen kommt erst einmal die Sicherheit
Bevor ein Spielplatz entsteht, müssen natürlich die rechtlichen Bedingungen geklärt sein. Neben der Baugenehmigung, die vom Spielplatzbetreiber einzuholen ist, müssen die Spielgeräte dem $ 4 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) entsprechen: Danach dürfen nur Geräte in den Verkehr gebracht werden, die nach den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind. Dies gilt weniger für den Spielplatzbetreiber als vielmehr für den Hersteller.
Der Campingplatzbetreiber ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Bürgerliches Gesetzbuch) für die technische Sicherheit auf seinem Spielplatz verantwortlich. Er haftet im Schadensfalle, wenn er nicht für die gesetzlich geforderten Kontrollen mit dem Sachkundenachweis DIN EN 1176 / DIN SPEC 79161 sorgt.
Die Firma SSG Dienstleistung GmbH aus Hamburg übernimmt zum Beispiel als zertifiziertes Hamburger Spezialteam für Spielplatzservice alle Reparatur-, Wartungs- und Pflegearbeiten auf Spielplätzen sowie die gesetzlich geforderten Kontrollen. „Wir bieten das gesamte Leistungsspektrum, das eine professionelle Spielplatzmontage und Spielplatzwartung ausmacht. Als Spezialist unterstützen wir Betreiber von Spielplätzen, die gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, mit denen Verletzungen und Unfälle vermieden werden sollen“, so Geschäftsführer Marco Spehr.“