13.02.2019

Der Spielplatz-Tipp: Sicherheit

Es ist immer wieder Thema in der Presse: Wegen teils massiver Sicherheitsmängel bzw. fehlender Wartungen müssen viele Kinderspielplätze und Spielgeräte gesperrt und abgebaut werden. Beanstandet werden vielerorts starker Verschleiß, massive Verschmutzung und Vandalismus, aber auch eine falsche Konstruktion der Spielgeräte und ein nicht fachgerechter Aufbau. Das birgt Unfallgefahr. Um diese abzuwenden, hier ein paar Tipps:

  1. Bevor Kinder auf eine Rutsche oder ein Klettergerüst steigen, untersuchen Sie die Standfestigkeit sowie die Beschaffenheit des Untergrundes.
  2. Prüfen Sie die Holzteile, zum Beispiel an einem Spielturm oder Balancierbalken: Sehen Sie Pilzbefall, Moos oder Flechten? Das ist ein Zeichen dafür, dass das Material morsch und somit zerstört ist.
  3. Sind Spielgeräte mit Metallteilen, wie etwa Schaukeln oder Klettergerüste, häufig Feuchtigkeit ausgesetzt, beginnen sie zu rosten. Wenn Sie an einem Spielgerät starken Rostbefall bzw. eine fortgeschrittene Korrosion feststellen, können Sie davon ausgehen, dass es nicht mehr stabil ist.
  4. Ist Ihr Spielplatz von Bäumen umstanden? Nach einem Sturm können dort abgebrochene Äste festhängen. Diese sollten aus den Baumkronen entfernt werden, damit sie nicht herunterfallen und Kinder verletzen.
  5. Auf Spielplätzen, die für partyähnliche Treffen genutzt werden, bleiben häufig Zigarettenkippen, Glasscherben und sogar Drogenspritzen liegen. In diesem Fall muss der Boden umgehend gesäubert werden, da Kinder sich verletzen oder infizieren können.

Wenn Sie sichergehen möchten, dass die Kleinen vor diesen und ähnlichen Gefahren bewahrt werden, empfiehlt sich eine regelmäßige Inspektion des Spielplatzes durch ein Fachunternehmen.

Spielplatzbetreiber haben eine gesetzlich vorgeschrieben Sicherheitspflicht, die mit einer Spielplatzwartung nach DIN EN 1176/1176 bzw. 18034 erfüllt wird.

Umfang der Spielgerätekontrolle nach DIN EN 1176

Zur Spielplatzwartung gehört eine turnusmäßige Spielgerätekontrolle. Diese umfasst folgende Leistungen:

  • tägliche bis wöchentliche Überprüfung der Spielplatzgeräte auf sichtbare Mängel (z. B. Rutschen, Schaukeln, Klettergerüste, Federwipper)
  • spätestens alle 3 Monate eine operative Spielplatzinspektion mit Überprüfung der Geräte sowie einfacher Spielplatzwartung
  • jährliche Hauptinspektion zur Überprüfung der allgemeinen Betriebssicherheit und Mängelbeurteilung.

Weitere Informationen finden Sie hier:
» Spielplatzwartung

Inspektionen zur Gewährleistung umfassender Sicherheit

Die regelmäßige Sichtkontrolle

Hier werden die Spielgeräte täglich bis kontrolliert. Dabei müssen offensichtliche Gefahrenquellen durch Benutzung, Witterung oder Vandalismus registriert und beseitigt werden: Verunreinigungen wie Tierkot, Glasscherben, Spritzen usw. sowie Beschädigungen der Spielgeräte und bauliche Mängel.

Die detaillierte Spielplatzinspektion

Sie ist erforderlich, um Stabilität und Funktionalität aller Spielplatzgeräte zu prüfen, vor allem hinsichtlich Verschleißerscheinungen an Seilen, Ketten, Gelenken oder Kugellagern sowie Materialverbindungen. Je nach Zusammenstellung der Anlage erfolgt diese operative Inspektion alle 1 bis 3 Monate. Am besten werden dabei auch gleich kleine Reparaturen erledigt. Das spart Kosten und verhindert länger bestehende Mängel.

Die große Spielplatzinspektion

Nach spätestens 12 Monaten muss die Anlage auf allgemeine Betriebssicherheit geprüft werden: Gibt es Sicherheitsmängel an den Spielgeräten durch Verrottung oder Korrosion? Welche Auswirkungen hatten Reparaturen oder neue Teile auf die Anlage? Zu kontrollieren sind außerdem Fundamente, Umzäunungen, Bepflanzungen und Wege. Weitere Informationen finden Sie hier:
» Spielplatzservice