20.03.2019

Der Spielplatz-Tipp: Fallschutz

für Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen in Schulen, Kindergärten und auf öffentlichen Spielplätzen

Sicherheit steht an erster Stelle. Das gilt umso mehr, wenn Spielanlagen oder Sporteinrichtungen geplant werden. Oberste Priorität hat die stoßdämpfende Eigenschaft des Bodens unter den Sport- oder Spielgeräten, damit sich beim Fallen niemand verletzt. Wichtig ist, dass der Boden die geforderten Kriterien für den Fallschutz erfüllt. Tabelle I.1 im Anhang 1 der DIN EN 1176 zeigt die Stoßdämpfung abhängig von der geplanten freien Fallhöhe am jeweiligen Spielgerät:

Bodenarten in Abhängigkkeit von den zulässigen Fallhöhen

Bei der Planung eines Spielplatzes oder einer Freifläche zum Spielen können Ressourcen einbezogen werden, die die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen:

In Parks und öffentlichen Freizeitanlagen mit naturnahem Charakter sind Oberboden, Rasen, Rindenmulch, Holzschnitzel, Sand oder Kies die passende Wahl.

Soll eine Bodenfläche aufwendig gestaltet oder künstlerisch modelliert sein, bietet sich besonders synthetischer Fallschutz an, z. B. mit abgestimmter Farbgebung oder passenden Motiven.

Für Fußgängerbereiche und auf Plätzen mit städtischem Charakter eignen sich auch Bodenbeläge aus Beton, Pflaster und Asphalt eingesetzt. Dies gilt jedoch nur für Spielgeräte bzw. Spieleinrichtungen mit einer geringen Fallhöhe bis 60 cm.

Beträgt die Fallhöhe mehr als 60 cm, sind Fallschutzplatten oder PU-gebundene Fallschutzbeläge in Ortseinbauweise der bessere Schutz. Bei der Planung kann man dann darauf achten, dass sie zur Gestaltung der Wegebeläge passen.

Die Optik des Fallschutzmaterials spielt bei der Planung eine wesentliche Rolle. Farbig gestaltete Materialien geben den Spielbereichen einen architektonischen Charakter mit Signalwirkung, vor allem im Kontrast zu naturfarbigen Materialien.

In barrierefrei angelegten Spielräumen kann die Farbgebung eine wichtige Rolle spielen, wenn man sie als Teil des Leitsystems einsetzt

Überhaupt gewinnt der Fallschutz bei der Gestaltung von Spielarealen an Bedeutung, da barrierefreie öffentliche Spielplätze künftig durch die Behindertengleichstellungsgesetze (BGG) zum Standard werden. Demnach sollen Fallschutzbeläge bei der Benutzung jeweils zwei Sinne ansprechen, müssen also Signalcharakter haben.

Nach dem Zwei-Sinne-Prinzip betrifft das die Farbgebung (Optik/Sehen) und die Elastizität (Haptik/Tasten/Fühlen), wobei auch Rollhilfen (Rolli/Rollator/ Kinderwagen etc.) zu berücksichtigen sind.

Farbig gestalteten Fallschutzbereichen kommt in barrierefreien Leitsystemen aber noch eine weitere Aufgabe zu: Sie signalisieren Gefahrenzonen und sind somit ein wichtiges Sicherheitselement (Zwei-Sinne-Prinzip).

Sinnvoll ist meist auch die Kombination unterschiedlicher Fallschutzmaterialien. So können der Anfahrbereich und der erweiterte Fallschutzbereich mit unterschiedlichen Böden ausgelegt werden (natürlich unter Einhaltung der vorgeschriebenen Stoßdämpfung). Eine solche Gestaltung wertet den Spielbereich auf und kann Teil eines Leitsystems sein.

Setzt man unterschiedliche Fallschutzmaterialien ein, sollte insbesondere bei Schüttmaterialien das „Ineinanderlaufen“ baulich verhindert werden. Das mindert den Pflegeaufwand und gewährleistet eine möglichst dauerhafte Pralldämpfung der Böden.

Bei der Planung ist aber auch der Pflegeaufwand zu beachten: Synthetische Fallschutzbeläge oder Fallschutzplatten haben den Vorteil, dass sie leicht zu reinigen sind. Schüttmaterialien wie Sand, Kies oder Rindenmulch werden oft von Hunden und Katzen verunreinigt, erfordern also aufwendigere Hygienemaßnahmen.

Holzmulch mit Rindenanteilen oder frischer, feuchter Rindenmulch sind preiswertes Fallschutzmaterial. Der Nachteil: Sie verrotten bzw. verschmieren schnell und sind oft Sammelplatz für Pilzkulturen bzw. Schimmelpilze. Dem könnten Herbizide entgegenwirken, doch die sind auf Spielplätzen wegen der gesundheitlichen Gefahren untersagt. Um die erforderliche Hygiene zu gewährleisten, hilft also nur ein regelmäßiger Austausch des Materials.

Fallschutzmaterialien und Fallschutzbeläge sollten auch nach ihrer Umweltverträglichkeit beurteilt werden: Können sie recycelt oder gegebenenfalls anderweitig wiederverwendet werden? Hier haben Schüttmaterialien und Fallschutzplatten einen klaren Vorteil, da sie gereinigt oder noch woanders genutzt werden können. Die Entsorgung ortseingebunden gegossener Fallschutzbeläge hingegen ist in der Regel aufwendiger. Gummiplatten wiederum können, wenn sie nicht beschädigt sind, oft noch einmal andernorts eingebaut werden.

Bei der Geländeplanung für Schulen oder Kindergärten ist zu bedenken, dass Schüttmaterial wie Sand und Kies durch Schuhsohlen ins Haus getragen wird – insbesondere dann, wenn der Boden gebäudenah angelegt wurde oder wenn ein Sandweg direkt in den Eingang mündet.

Beim Einsatz von Fallschutzsand ist auch zu bedenken, dass dieser gleichzeitig auch als Spielsand verwendet wird und Kinder im Fallschutzbereich spielen könnten. Daher ist es besser, nur bedingt bespielbare Materialien als Fallschutz zu verwenden und reine Sandspielbereiche anzulegen.

Bei der Wahl der Fallschutzflächen spielt auch der Kostenaufwand eine entscheidende Rolle. Fallschutzbeläge aus Schüttmaterialien sind in Anschaffung und Einbau meist wesentlich preiswerter als industriell gefertigte Produkte; sie fordern jedoch einen höheren Pflege- und Wartungsaufwand. Grundsätzlich sollte auch für Pflege und Wartung von Fallschutzflächen ein Budget eingeplant werden.